Wie wir fördern

Wie wir fördern

Wie wir fördern

Wir vergeben für spezifische Aktivitäten der Hochschule Luzern – Musik Fördermittel im Rahmen unseres jährlichen Budgets.

Wir fördern bewusst Projekte und Aktivitäten, die sich ausserhalb der Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hochschulfinanzierung bewegen und nicht anderweitig finanzierbar sind.

Die von uns geförderten Projekte und Aktivitäten sollen eine erhebliche strategische Bedeutung für die Hochschule Luzern – Musik und ihre Weiterentwicklung haben. Strategisch wichtige Projekte haben demnach bei der Mittelvergabe Priorität.

Vergabepolitik

Was wir fördern

Stipendien Bereich Klassik

Da der Konservatoriumsverein Dreilinden ab dem Studienjahr 2017/18 keine Stipendien mehr ausrichtet, werden diese neu von der Stiftung Musikförderung übernommen. Studierende im Bereich Klassik der Hochschule Luzern – Musik können Gesuche für Stipendien mittels Gesuchsformular direkt an die Stiftung richten. Eingabeschluss ist der 15. September.

Stipendienreglement

Gesuchsformular 2023 herunterladen

Stiftung Musikförderung an der Hochschule Luzern – Musik
Arsenalstrasse 28a
6010 Luzern-Kriens
Telefon +41 41 249 26 00

Edwin Fischer-Preis für Master-Studierende im Profil Klassik

Im Gedenken an Edwin Fischer (1886–1960) organisieren die Hochschule Luzern – Musik und die Stiftung für Musikförderung in Absprache mit der Edwin Fischer-Stiftung einen Wettbewerb. Dieser findet jährlich statt und steht den Master-Studierenden im Profil Klassik offen. Die Ausschreibung erfolgt in jährlich wechselnden Instrumental- und Kammermusikkategorien. Die Preissumme beträgt maximal CHF 8’000.

Wettbewerb 

Alois Koch-Preis für Orgelstudierende

2009 verlieh der ehemalige Trägerverein der Akademie für Schul- und Kirchenmusik zum ersten Mal den Alois Koch-Preis zur Würdigung der Arbeit von Prof. Dr. Alois Koch, langjähriger Direktor der Akademie für Schul- und Kirchenmusik sowie Musikhochschule Luzern/Hochschule Luzern – Musik. Mit Auflösung des Vereins und der Übertragung des Vereinsvermögens übernimmt seit Studienjahr 2019 die Stiftung Musikförderung die Vergabe des Preises. Die Orgelstudierenden werden jeweils per Mail auf die Durchführung des Wettbewerbs aufmerksam gemacht.

Projekte

Wir unterstützen Konzerte, Projekte und Veranstaltungen der Hochschule Luzern – Musik in allen Bereichen (einschliesslich Nichtfachhochschulbereich) und sämtlichen Profilen (Jazz, Klassik, Volksmusik, Kirchenmusik, Neue Musik).

Wir geben Beiträge an Gemeinschaftsprojekte zusammen mit anderen Institutionen (z.B. nahestehende Stiftungen, gemeinsame Trägerschaften).

Projektgesuche können von der Departementsleitung oder von Organisationseinheiten der Hochschule Luzern – Musik (Institute, Forschung, Bibliothek, Projektgruppen) sowie von Dritten eingereicht werden. Bei Gesuchen Dritter ist der verantwortliche Projektträger zu bezeichnen.

Die Gesuche sind schriftlich einzureichen. Dabei gelten folgende Termine: 1. Januar, 1. Mai und 1. September. Die Gesuche umfassen einen Projektbeschrieb, eine Begründung aus strategischer Sicht und einen durch Projekt-Budgetzahlen dokumentierten Finanzierungsantrag.

Adresse:

Stiftung Musikförderung an der Hochschule Luzern – Musik
Arsenalstrasse 28a
6010 Luzern-Kriens
Telefon + 41 41 249 26 00

Der Stiftungsrat entscheidet endgültig. Er kann den Entscheid gegenüber den Antragstellenden schriftlich oder mündlich begründen, führt aber ansonsten zum Entscheid keine Korrespondenz.

Bisher unterstützte Projekte

Forschungsbeiträge

Neu werden ab dem Jahr 2023 Beiträge zur Förderung der Forschung vergeben. Unterstützt werden ausschliesslich Forschungsprojekte der Hochschule Luzern – Musik. Beitragsberechtigt sind Vorprojekte mit grosser Chance auf spätere Drittmittelakquise in einem nachfolgenden Hauptprojekt, Forschungsprojekte zum Aufbau einer spezifischen, für die Forschungsaktivitäten notwendigen und bis anhin noch nicht ausreichend vorhandenen Kompetenz, Projekte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Hochschule Luzern – Musik und Forschungsprojekte mit einem bereits gesicherten Drittmittelanteil von mindestens 40% bezogen auf den Eigenfinanzierungsgrad auf Kostenebene 5 der Hochschule Luzern – Musik.

Gesuche können zu jedem Zeitpunkt eingegeben werden. Detailliertere Informationen zur Einreichung der Gesuche werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Was wir nicht fördern

Es werden keine eindeutig durch öffentliche Mittel finanzierbare Aktivitäten in der Lehre gefördert. Es werden keine studentischen Projekte im Rahmen der Ausbildung sowie Abschlussprojekte, z. B. Bachelor- und Masterprojekte, gefördert.